Private Zusatzversicherungen und Ergänzungsversicherungen: Das müssen Sie wissen!

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen erhalten bei medizinischen Leistungen grundsätzlich nur eine Kostenerstattung im Rahmen der Regelversorgung – dabei geht es um Maßnahmen, die als medizinisch notwendig angesehen werden. Wer mehr und bessere Leistungen nutzen möchten, muss diese aus eigener Tasche bezahlen. Dies kann - zum Beispiel bei Zahnersatz - sehr teuer werden. Eine private Krankenversicherung (PKV) würde hier deutlich mehr zahlen. Der Weg in die private Krankenvollversicherung ist den meisten Arbeitnehmern jedoch versperrt, weil ihr Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Es gibt aber die Möglichkeit, private Zusatz- und Ergänzungsversicherungen abzuschließen. Dieser Weg steht jedem, der gesetzlich oder freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, immer offen. Das Einkommen oder Versicherungspflichtgrenzen spielen hier keine Rolle. Theoretisch können auch PKV-Versicherte private Zusatz- und Ergänzungsversicherungen abschließen. Das macht aber - von wenigen Ausnahmen (u.a. Krankentagegeldversicherung) abgesehen - keinen Sinn, da bereits die private Krankenvollversicherung einen adäquaten Versicherungsschutz bietet.
 

Zusatz- und Ergänzungsversicherungen - wo ist der Unterschied?

Begrifflich wird manchmal ein Unterschied zwischen Zusatz- und Ergänzungsversicherungen gemacht. Der ist allerdings nicht immer trennscharf und konsistent. Eine häufiger vorgenommene Unterscheidung sieht wie folgt aus:

  • Zusatzversicherungen bieten Versicherungsschutz in Bereichen, in denen die GKV nicht leistet. Erst durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung wird der Versicherungsschutz dann überhaupt erst möglich.
  • Ergänzungsversicherungen sichern Leistungen ab, in denen GKV die Kosten nur zu einem (geringeren) Teil übernimmt. Ein bestehender Versicherungsschutz wird dann erweitert (= ergänzt). Die Versicherung kommt ganz oder teilweise für den von der GKV nicht übernommenen Kostenanteil auf.

Praktisch hat die Unterscheidung allerdings wenig Bedeutung, da sowohl Zusatz- als auch Ergänzungsversicherungen nach dem gleichen Prinzip funktionieren. Deshalb werden beide Versicherungsformen hier gemeinsam behandelt.
 

Basis-, Premium- und Komfort-Tarife

Wie bei vielen anderen privaten Versicherungsprodukten auch gibt es bei Krankenzusatz- und -ergänzungsversicherungen häufiger eine Differenzierung zwischen Basis-, Premium- und Komfort-Tarifen. Im Basistarif werden die wesentlichen Leistungen der Versicherung abgedeckt. Mit der Wahl eines Premium- oder Komforttarifs kann der Versicherungsnehmer dann das Leistungsniveau je nach Wunsch und Bedarf weiter aufstocken. Entweder werden hier zusätzliche Leistungen geboten oder es ist eine noch bessere Kostenerstattung vorgesehen - oft auch beides. Je größer der gewählte Leistungsumfang, umso höher fallen naturgemäß auch die Versicherungsprämien aus.

Manche Zusatz- und Ergänzungstarife funktionieren auch nach dem Baukastenprinzip. Der Versicherungsnehmer kann sich in diesem Fall seinen Versicherungsschutz selbst zusammenbauen, indem die Leistungen, die gewünscht sind, angekreuzt werden. Viele Versicherer sehen aber auch „Komplett-Lösungen“ ohne Wahlmöglichkeit vor. Das hängt immer von der jeweiligen Geschäftspolitik, aber auch von der Art des Versicherungsschutzes ab.
 

Die wichtigsten Zusatz- und Ergänzungsversicherungen


Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherung gehört zu den am häufigsten genutzten Zusatzversicherungen. Sie sieht Kostenerstattungen bei zahnärztlichen Behandlungen wie Prophylaxe, Zahnersatz und Kieferorthopädie vor, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen nur wenig oder gar nicht leisten. Insbesondere im Hinblick auf Zahnersatz ist die Zahnzusatzversicherung ein wichtiger Schutz. Denn die GKV bietet hier lediglich Festzuschüsse, die nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten abdecken - gerade wenn es um hochwertigen Zahnersatz wie Implantate oder Inlays geht.
 

Krankenhauszusatzversicherung

Als GKV-Mitglied muss man sich bei Krankenhausaufenthalten oft mit der Unterbringung im Mehrbett-Zimmer begnügen und eine Chefarzt-Behandlung ist auch nicht vorgesehen. Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung ist es möglich, den Status eines Privatpatienten zu erhalten. Das bedeutet die garantierte Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und freie Arztwahl. Und der Chefarzt-Anspruch ist ebenfalls mitversichert.
 

Ambulante Zusatzversicherungen

Ambulante Zusatzversicherungen sind sehr vielfältig gestaltet. Sie bieten Kostenerstattungen bei Brillen und Hörgeräten, Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, wo die GKV nicht zahlt oder Zuzahlungen gefordert werden. Oft werden auch Behandlungen übernommen, die im Leistungskatalog der GKV nicht vorgesehen sind - zum Beispiel bei Akupunktur oder Heilpraktiker-Leistungen. Einige ambulante Zusatzversicherungen bieten auch beim „normalen“ Arztbesuch den Status eines Privatpatienten. Es kommt immer auf die jeweilige Ausgestaltung an.
 

Auslandsreisekrankenversicherung

Die GKV sieht nur bei Reisen innerhalb der EU und in einigen ausgewählten Ländern einen Auslandskrankenschutz vor. Dabei werden auch nicht alle Kosten übernommen, zum Beispiel nicht die Kosten für einen Krankenrücktransport in die Heimat. Mit einem privaten Auslandsreisekrankenschutz ist eine Absicherung möglich. Die private Auslandsreisekrankenversicherung gilt in der Regel weltweit. Krankenrücktransporte sind mitversichert. Oft sind weitere Unterstützungsleistungen bei Erkrankungen im Ausland vorgesehen.
 

Krankentagegeldversicherung

In der GKV erhalten Versicherte nach sechs Wochen Krankengeld, um Verdienstausfälle durch den Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auszugleichen. Für freiwillig GKV-versicherte Freiberufler und Selbstständige gilt der Krankengeldanspruch allerdings nur dann, wenn sie den allgemeinen (und nicht den ermäßigten) Beitragssatz zahlen. In der privaten Krankenvollversicherung gibt es kein Krankengeld. Sowohl für freiwillig GKV-Versicherte ohne Krankengeldanspruch als auch für PKV-Versicherte macht daher eine private Krankentagegeldversicherung Sinn. Sie schließt die Einkommenslücke und zahlt - wenn vereinbart - auch schon vor Ablauf der Sechs-Wochen-Frist.
 

Pflegezusatzversicherung

Eine private Pflegezusatzversicherung bietet zusätzliche finanzielle Leistungen, wenn Pflegebedarf gegeben ist. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten abdeckt - insbesondere bei stationärer Pflege -, ist eine solche Versicherung in vielen Fällen zu empfehlen. Sie ist Teil der finanziellen Existenzsicherung. Überwiegend wird der Versicherungsschutz als Pflegetagegeldversicherung vereinbart. Dann wird bei Pflegebedürftigkeit ein fester Tagessatz unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten gezahlt. Die Alternative dazu ist die Pflegekostenversicherung, die die anfallenden Kosten erstattet.
 

Krankenhaustagegeldversicherung

Nicht mit der Krankentagegeldversicherung zu verwechseln ist die Krankenhaustagegeldversicherung. Diese Versicherung deckt typische Nebenkosten bei einem stationären Aufenthalt ab - zum Beispiel Telefonkosten, Fernsehgebühren usw. -, indem ein fester Tagessatz gezahlt wird.
 

Die Entscheidung für privaten Zusatz- und Ergänzungsschutz

Ob und welcher private Krankenzusatz- und -ergänzungsschutz sinnvoll ist, hängt von den Gegebenheiten im Einzelfall ab, aber auch von den persönlichen Ansprüchen an eine gute Gesundheitsversorgung. Wer mehr möchte als nur das „medizinisch Notwendige“ der GKV, sollte sich auf jeden Fall zusätzlich absichern und sich dafür die passenden Zusatzversicherungen aussuchen.

Leistungslücken hat die GKV vor allem bei Zahnbehandlungen. Eine Zahnzusatzversicherung ist daher fast immer zu empfehlen. Krankenhauszusatzversicherungen und ambulante Zusatzversicherungen sind vor allem eine Frage des gewünschten Behandlungsniveaus und des Leistungsbedarfs. Privater Auslandskrankenschutz ist bei Reisen außerhalb der EU und des GKV-Wirkungskreises fast zwingend. Wer keinen Krankengeldanspruch hat, benötigt eine Krankentagegeldversicherung. Angesichts der begrenzten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist auch die private Pflegezusatzversicherung mehr als sinnvoll. Die Krankenhaustagegeldversicherung ist dagegen eher ein „Kann“ als ein „Muss“.
 

Tarifvergleiche lohnen sich

Gerade bei Krankenzusatz- und -ergänzungsversicherungen sollte man nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung schauen. Denn hier gibt es eine erhebliche Bandbreite. Dabei kommt es oft auf das Detail an. Selbst scheinbar gleiche Angaben können Unterschiedliches bedeuten. Eine 50 Prozent-Erstattung ist zum Beispiel nicht das Gleiche, wenn sie sich auf die Kostenerstattung der GKV oder auf die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und GKV-Kostenübernahme bezieht. Unterschiedliche Leistungsumfänge und -niveaus gibt es vor allem bei Zahnzusatzversicherungen und ambulanten Zusatzversicherungen. Hier sollte man besonders genau hinschauen.

Mit unserem Versicherungsvergleich steht Ihnen eine sehr gute Möglichkeit zur Verfügung, die besten Tarife für sich zu identifizieren. Sie können ihn auch für Ihre private Krankenzusatz- und -ergänzungsversicherung nutzen und erhalten dabei einen Vorschlag vom Experten, der auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist - ganz unverbindlich und kostenlos. Weiter

 

 

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