Wann muss man von der PKV zurück in die GKV wechseln?

Eine Einbahnstraße für Krankenversicherte? Wann muss von der PKV in die GKV gewechselt werden? Immer noch kursiert die weit verbreitete Auffassung, es sei nicht möglich, von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zurück zu wechseln. In einigen Fällen ist dies sogar unausweichlich, wenn die formalen Voraussetzungen für den Verbleib in der PKV nicht mehr gegeben sind. Selbstständige und Freiberufler haben unabhängig vom Einkommen die Wahl, in welcher Form sie sich versichern lassen möchten. Für Angestellte ist die jeweils geltende Jahreseinkommensgrenze (Versicherungspflichtgrenze) maßgeblich. Diese liegt im Jahr 2023 bei einem Bruttogehalt von 66.600 Euro. Einzig für privat Krankenversicherte über 55 Jahren ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung sehr schwierig, wobei ein solcher Wechsel aufgrund der Beitragsentlastung auch nicht unbedingt zu empfehlen ist. Im Folgenden sollen die Voraussetzungen für einen ‚erzwungenen‘ Wechsel zurück in die GKV kompakt beleuchtet werden.   
 

Formale Voraussetzungen: Wann wird der Wechsel von der PKV in die GKV unvermeidbar?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Wechsel nicht ohne weiteres möglich ist. So soll verhindert werden, dass zunächst in jungen Jahren die günstigen Tarife in der PKV beansprucht werden, später dann die freiwilligen Tarife in der GKV. Privat Krankenversicherte dürfen bzw. müssen zurück in die gesetzliche Variante, sobald sie versicherungspflichtig werden. Insofern sind hiervon vor allem Angestellte oder Arbeitslose betroffen, deren Einkommen unter die Jahreseinkommensgrenze von derzeit 66.600 Euro sinkt. In diesen Fällen ist ein Verbleib in der PKV rein formal nicht möglich. Selbstständige können sich nicht auf ihre Einkommenssituation berufen, da die Beiträge (anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung!) einkommensunabhängig sind. Sie können allerdings zurück in die GKV wechseln, wenn sie ein Angestelltenverhältnis beginnen, dessen Verdienst unterhalb der Jahreseinkommensgrenze liegt. Ist ihr Gehalt höher, so können sie weiter in der privaten Krankenversicherung bleiben. Wer seine Selbstständigkeit komplett aufgibt und verheiratet ist, kann im Rahmen der GKV die kostenlose Familienversicherung in Anspruch nehmen. Zu beachten ist, dass eine solche Lösung im Rahmen der PKV nicht vorgesehen ist. Viele Versicherte interessieren sich nicht nur für den ‚erzwungenen‘, sondern auch für den erwünschten Wechsel, etwa um Kosten zu sparen. Diesbezüglich ist zu betonen, dass ab dem 55. Lebensjahr der Wechsel von der PKV zurück in die GKV extrem schwierig ist. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen sind nicht mehr bereit, vormals viele Jahre privat versicherte Kunden aufzunehmen. Eine Ausnahme bilden hier wieder Angestellte, die die formalen Einkommensvoraussetzungen nicht erfüllen, sodass ein Wechsel unvermeidbar wird.   
 

Kann der Wechsel für Angestellte auch ‚erzwungen‘ werden?

Der Verbleib von Angestellten in der PKV ist vor allem vom Jahreseinkommen abhängig. Natürlich möchte niemand freiwillig auf Einkommen verzichten, um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Wer seine Arbeitszeit auf Teilzeit senkt, kann unter die Jahreseinkommensgrenze sinken und somit zum Wechsel in die GKV gezwungen sein. Allerdings ist dies nicht unbedingt der Fall, wenn im Arbeitsvertrag fixiert wird, dass diese Reduzierung nur von begrenzter Dauer ist. Wer mit seinem Gehalt nahe der Jahreseinkommensgrenze (JAEG) liegt, kann eine weitere Lösung anvisieren, um zurück in die GKV zu kommen. Hierzu wird ein Teil des Gehaltes in die betriebliche Altersvorsorge gesteckt, um den Lohn unter die Grenze zu drücken. Sofern dieser Schritt in Abstimmung mit dem Arbeitgeber in Erwägung gezogen wird, kann von einem erzwungenen Wechsel freilich keine Rede mehr sein. Wege für Selbstständige aus der privaten Krankenversicherung Grundsätzlich gilt: Selbstständige haben es schwieriger, zu wechseln. Rein formal droht ihnen mit Blick auf das Gehalt nie die Gefahr, die private Krankenversicherung verlassen zu müssen. Es gibt also keinerlei Gefahr bzw. Möglichkeit, durch Einkommenseinbußen zurück in die GKV wechseln zu müssen. Wer allerdings ein gut bezahltes Angestelltenverhältnis aufnimmt und seine hauptberufliche Selbstständigkeit aufgibt, muss zurück in die GKV wechseln, wenn das Gehalt unterhalb der aktuell geltenden Jahreseinkommensgrenze liegt. Wer die Selbstständigkeit nicht komplett aufgeben möchte, kann sie in eine nebenberufliche umwandeln. Wer sein Geschäft bzw. seine Selbstständigkeit komplett aufgibt und (aus welchen Gründen auch immer) keine Einnahmen mehr erzielt, kann in die Familienversicherung der GKV wechseln, sofern der Ehepartner dort versichert ist. Durch den formalen Verlust des Status selbstständig ist ein Verbleib in der PKV nicht möglich. Ohne eigenes Einkommen und ohne Familienversicherung bleibt nur noch die freiwillige Krankenversicherung in der GKV, deren monatliche Kosten sich aktuell auf ca. 165 Euro belaufen.   
 

Fazit: Alternativen sorgfältig prüfen und nachhaltig denken

Viele privat Versicherte hegen Zweifel, ob sie sich die private Krankenversicherung im hohen Alter angesichts noch unbekannter Lebensumstände leisten können werden. Hierzu ist anzumerken, dass durch die vorgeschriebenen Rücklagen für die Beitragsentlastung schon in jüngeren Jahren eine wirksame Grundlage für eine moderate Entwicklung im Alter gelegt wird. Wer also nicht aufgrund der angeführten Szenarien in die GKV zurück wechseln muss, ist gut beraten, bei Bedarf kostensenkende Maßnahmen in der PKV zu prüfen, die es in der Form in der GKV nicht gibt. Insofern kann der Tarif angepasst werden, sofern versicherte Leistungen nicht wirklich in Anspruch genommen werden. Mit einem Basistarif wird eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung zu attraktiven Konditionen ermöglicht. Letztlich ist das Thema ‚Wann muss ich von der PKV in die GKV wechseln‘ vor allem für Angestellte relevant, deren Einkommen sich um die Jahreseinkommensgrenze erstreckt. Insofern kann ein erzwungener Wechsel nur von kurzer Dauer sein. Selbstständige brauchen die aktuellen Verdienstwerte nicht im Hinterkopf zu haben. Sie können aufgrund des Einkommens nicht aus der PKV ausgeschlossen werden. Auch mit Blick auf einen schwierigen Wechsel von der PKV in die GKV ab 55 Jahren und das Thema Beitragsentlastung im Alter zeigt sich, dass die Entscheidung für eine Form der Krankenversicherung einen nachhaltigen Charakter aufweist. Die Fälle, in denen man von der PKV als Angestellter in die GKV wechseln muss, sind eher selten bzw. durch Gehaltsverhandlungen aktiv beeinflussbar. Wer deutlich über oder unter der Grenze liegt, um sich ohnehin über etwaige ‚Wechselspiele‘ keine Sorgen machen. Auch wenn eine Option aktuell teurer oder günstiger erscheint, so sollte der Fokus immer auf Langfristigkeit gelegt werden, zumal auch der Höchstbeitrag für die freiwillige Versicherung in der GKV deutlich über 600 Euro im Monat liegt.   
 

Zusammenfassung

  • Kein Freifahrtschein: Generell ist eine Rückkehr in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Angestellte müssen die PKV verlassen, wenn das Jahreseinkommen unter die aktuell geltende Grenze fällt (2023 sind es 66.600 Euro Bruttojahreseinkommen)
  • Selbstständige müssen zurück in die GKV wechseln, wenn sie als Angestellte unterhalb der Jahreseinkommensgrenze verdienen und ihre Selbstständigkeit aufgeben
  • grundsätzlich ist ein Wechsel für Versicherte jenseits von 55 Jahren zurück in die GKV schwierig
  • durch die Aufgabe der Selbstständigkeit bzw. Arbeitslosigkeit können formale Voraussetzungen für den Verbleib in der PKV entfallen
  • wer Kosten sparen möchte, ist auf lange Sicht mit einer Beitragsanpassung in der PKV besser versorgt
  • mit über 700 Euro Maximalbeitrag für freiwillig Versicherte ist die GKV in vielen Fällen für viele nicht günstiger als der Verbleib in der PKV


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