Welcher Pflegezusatzschutz ist für mich optimal?

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht und ein wichtiger tragender Pfeiler der sozialen Absicherung. Dabei gilt das Prinzip: die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wer GKV-Mitglied ist, muss sich in der sozialen Pflegeversicherung versichern. PKV-Versicherte müssen die private Pflegepflichtversicherung wählen.

Ob gesetzlich oder privat - die Leistungen der gesetzlich vorgegebenen Pflegeversicherung sind gleich – und zwar gleich lückenhaft. Der gesetzliche Pflegeschutz ist von Anfang an nicht auf Kostendeckung angelegt gewesen, nur auf Kostenbezuschussung. Daran hat sich trotz aller zwischenzeitlich durchgeführten Pflegereformen nichts geändert. Vor allem bei stationärer Pflege deckt die Pflegeversicherung die anfallenden Kosten nur unzureichend. Die Folge: der nicht gedeckte Rest muss aus privatem Einkommen oder Vermögen finanziert werden. Schlimmstenfalls muss auf Leistungen der Grundsicherung zurückgegriffen werden, in bestimmten Konstellationen können sogar die eigenen Kinder im Rahmen der Unterhaltspflicht zur Leistung herangezogen werden.

Solche Belastungen lassen sich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vermeiden, zumindest deutlich reduzieren. Dieser Versicherungsschutz ist für privat wie gesetzlich Versicherte gleichermaßen sinnvoll. Er wird am Markt von praktisch allen Unternehmen angeboten, die auch private Krankenvoll- und -zusatzversicherungen ermöglichen.
 

Es gibt grundsätzlich drei Arten von Pflegezusatzversicherungen:

  • die Pflegetagegeldversicherung: bei der Pflegetagegeldversicherung wird bei Pflegebedürftigkeit ein fester, vertraglich vereinbarter Tagessatz gezahlt. Entscheidend für die Leistung ist das Eintreten des Versicherungsfalls, weniger der tatsächliche Pflegeaufwand. Das Tagegeld wird unabhängig von den anfallenden Kosten gezahlt. Unter bestimmten Bedingungen wird die Pflegetagegeldversicherung sogar staatlich gefördert (Stichwort: Pflege-Bahr);

  • die Pflegekostenversicherung: die Pflegekostenversicherung funktioniert wie eine normale private Krankenzusatzversicherung. Bei Pflegebedarf werden die anfallenden Kosten für die versicherten Pflegeleistungen gemäß Vereinbarung von der Versicherung erstattet. Zunächst muss man allerdings in Vorleistung treten und rechnet dann mit dem Versicherer ab;

  • die Pflegerentenversicherung: fällt etwas aus dem Rahmen. Hier wird bei Pflegedürftigkeit eine lebenslange Rente gezahlt - ebenfalls unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten. Die Pflegerentenversicherung funktioniert nach dem Kapitaldeckungsprinzip und ähnelt mehr einer Kapitallebensversicherung als einer Krankenversicherung. Sie wird typischerweise von Lebensversicherern angeboten. Wegen dieser „Systemfremdheit“ bleibt sie im Weiteren unberücksichtigt.

Im Folgenden befassen wir uns näher mit der Pflegetagegeldversicherung und der Pflegekostenversicherung.
 

Die Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ist die weitaus am häufigsten abgeschlossene Form der Pflegezusatzversicherung. Das Verhältnis zwischen Tagegeld- und Kostenpolicen liegt etwa bei 5 : 1. Trotz der staatlichen Fördermöglichkeit handelt es sich bei den meisten Pflegetagegeldverträgen um ungeförderte Versicherungen. Das liegt an den Bedingungen der geförderten Pflegetagegeldversicherung.

Wie schon gesagt, zahlt die Pflegetagegeldversicherung ein vom tatsächlichen Pflegeaufwand unabhängiges Tagegeld. Der Versicherungsnehmer kann hierüber frei verfügen. Voraussetzung für die Leistung ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die Tatsache der aufwandsunabhängigen Versicherungsleistung bedeutet nicht, dass der Pflegebedarf keine Rolle spielt.

Sehr viele Tarife sind so gestaltet, dass das volle Tagegeld erst beim höchsten Pflegegrad oder bei höheren Pflegegraden gezahlt wird, bei niedrigeren Pflegegraden ist dagegen nur eine anteilige Auszahlung vorgesehen. Häufig wird bei der Leistung auch zwischen Pflege zu Hause und stationärer Pflege differenziert. Bei Pflege im Pflegeheim leistet die Versicherung tendenziell mehr. Diese Abstufungen sind vor allem bei Vergleichen zu berücksichtigen. Denn eine vereinbarte monatliche Leistung von (bis zu) 1.500 Euro kann je nach Tarif und Differenzierung im konkreten Fall sehr unterschiedliche Tagegeldzahlungen bewirken.

Die Beiträge zur Pflegetagegeldversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Tarifkalkulation des Versicherers und der vereinbarten Leistung sind auch individuelle Gesichtspunkte relevant. Je höher das Eintrittsalter, umso höher der Beitrag, denn mit zunehmendem Alter steigt das Pflegerisiko. Auch der Gesundheitszustand, das Gesundheitsverhalten und Vorerkrankungen spielen eine Rolle. Gesundheitsfragen bei der Antragstellung (oft in vereinfachter Form) sind gängige Praxis, es gibt aber auch Tarife ohne Gesundheitsprüfung. Die Höhe des Tagegeldes kann bei fast allen Tarifen innerhalb bestimmter Bandbreiten frei gewählt werden. Viele Tarife bieten einen „Inflationsschutz“ mit einer eingebauten Leistungsdynamik im Zeitablauf. Diese wirkt sich dann auch entsprechend bei den Beiträgen aus.

Am Markt werden Pflegetagegeldversicherungen mit und ohne Altersrückstellungen angeboten. Die Altersrückstellung dient dazu, Beitragssteigerungen im Alter abzufangen. Ein Teil des Beitrags wird dann zur Rückstellungsbildung verwendet. Die Rückstellungen werden dann später aufgelöst und sorgen für Beitragsstabilität. Dieses Prinzip führt dazu, dass für Tarife ohne Rückstellungen heute weniger zu zahlen ist, später dafür mehr. Auch das sollte bei Vergleichen berücksichtigt werden.

Wartezeiten bei Pflegetagegeldversicherungen sind häufig, aber nicht zwingend. Mancher Tarif verzichtet darauf. Ist eine Wartezeit vereinbart, leistet die Versicherung erst bei Pflegebedürftigkeit nach deren Ablauf. Üblich sind Wartezeiten von bis zu drei Jahren.
 

Förderung durch Pflege-Bahr

Unter der Ägide des damaligen Gesundheitsministers Daniel Bahr wurde 2013 eine staatliche Förderung für Pflegezusatzversicherungen eingeführt - daher die Bezeichnung Pflege-Bahr. Für die Pflege-Bahr-Tarife gelten besondere Bedingungen und Voraussetzungen:

  • gefördert werden ausschließlich Pflegetagegeld- bzw. Pflegemonatsgeldversicherungen. Versicherte müssen im Leistungsfall frei über das ausgezahlte Geld verfügen können;

  • der monatliche Mindestbeitrag muss 10 Euro betragen. Bei Erfüllung aller weiteren Anforderungen wird eine Förderung von 60 Euro pro Jahr gezahlt. Auf mindestens 10 Euro Monatsbeitrag kommen dann 5 Euro Förderung monatlich;

  • Pflege-Bahr-Verträge dürfen keine Gesundheitsprüfung vorsehen. Es besteht Kontrahierungszwang für die Versicherer und die Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten;

  • Wartezeiten im Vertrag sind möglich, dürfen aber höchsten fünf Jahre betragen;

  • es müssen bestimmte Mindestleistungen je Pflegegrad vorgesehen sein. Dabei gelten sowohl Mindestbeträge als auch Mindestprozentsätze, die folgende Tabelle zeigt:

Mindestleistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
in Prozent 10 20 30 40 100
absolut 60 € 120 € 180 € 240 € 600 €


Viele Tarife sind so gestaltet, dass sie die Mindestanforderungen gerade abdecken und die Förderung maximal ausschöpfen. Man findet aber auch „großzügigere“ Tarife. Eine Pflegezusatzversicherung, die in der höchsten Pflegestufe 600 Euro im Monat zahlt, deckt die Pflegelücke allerdings nur zum Teil ab. Vollstationär Pflegebedürftige müssen im Schnitt über 1.800 Euro pro Monat selbst zahlen. Das erklärt, warum Pflegetagegeldversicherungen oft auch ohne staatliche Förderung abgeschlossen werden.
 

Die Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegekostenversicherung findet man zwei Modelle am Markt:

  • Aufstockungsmodell: die gesetzlich vorgesehenen Leistungen werden um einen bestimmten Prozentsatz aufgestockt. Üblich sind Prozentsätze von 90 Prozent oder 100 Prozent, es gibt aber auch Tarife mit noch höheren Sätzen. Zahlt die soziale bzw. die private Pflicht-Pflegeversicherung zum Beispiel 350 Euro, zahlt die Pflegekostenversicherung bei 100 Prozent Aufstockung 350 Euro dazu, allerdings maximal nur bis zu den tatsächlichen Pflegekosten:;

  • Restkostenmodell: die Versicherung übernimmt die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommenen Restkosten komplett oder anteilig (zum Beispiel zu 50 Prozent) bis zu einem vereinbarten Betrag. Sind maximal 800 Euro Leistung bei Komplettübernahme vereinbart und zahlt die gesetzliche Versicherung 500 Euro, leistet die Pflegekostenversicherung maximal 300 Euro - auch wenn die tatsächlichen Kosten höher liegen.

In diesem Rahmen bieten die Pflegekostentarife typischerweise folgende Leistungen:

  • Kostenerstattung bei ambulanter und stationärer Pflege (wichtig: Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim - sogenannte Hotelkosten - gehören nicht zur Leistung);

  • Kostenerstattung bei teilstationärer Kurzzeitpflege;

  • Kostenübernahme bei häuslicher Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst;

  • bei häuslicher Pflege durch Angehörige kommt es auf den Tarif an. Einige Tarife bieten hier - deutlich reduzierte - Leistungen, andere leisten nicht;

  • Erstattung von Sachkosten sowie von Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit.

Bei der Pflegekostenversicherung sind die Erstattungen immer strikt an die bezogenen Pflegeleistungen gekoppelt, eine freie Verfügung über das Geld wie bei der Pflegetagegeldversicherung ist nicht möglich. Das Pflegetagegeld kann dagegen auch zur Begleichung von Kosten verwandt werden, die die Pflegekostenversicherung nicht abdeckt - zum Beispiel für Hotelkosten im Pflegeheim. Für die Kostenerstattung müssen dem Versicherer bei der Pflegekostenversicherung stets Nachweise in Form von Rechnungen eingereicht werden.

Für die Beiträge zur Pflegekostenversicherung sind ähnliche Einflussfaktoren relevant wie bei der Pflegetagegeldversicherung – allerdings mit kalkulatorisch anderen Auswirkungen. Auch hier ist mit einer Gesundheitsprüfung und mit Wartezeiten zu rechnen.
 

Welche Form der Pflegeversicherung ist am besten?

Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Für die Pflegetagegeldversicherung spricht die einfache Handhabbarkeit und die flexible Einsetzbarkeit des Tagesgelds. So können auch Leistungen gut finanziert werden, die weder in der gesetzlichen Pflegeversicherung, noch in der privaten Pflegekostenversicherung abgedeckt sind. Die Pflegekostenversicherung eignet sich vor allem für die Abdeckung professioneller Pflegeleistungen. Sie ist allerdings nicht staatlich gefördert und oft teurer.

 

 

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